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   VG Karlsruhe, 21.12.2006 - 8 K 2759/06   

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https://dejure.org/2006,24693
VG Karlsruhe, 21.12.2006 - 8 K 2759/06 (https://dejure.org/2006,24693)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.12.2006 - 8 K 2759/06 (https://dejure.org/2006,24693)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 8 K 2759/06 (https://dejure.org/2006,24693)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Anspruch gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Kostenübernahme für den Einsatz eines Schulbegleiters (Integrationshelfers)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Kostenübernahme für den Einsatz eines Schulbegleiters

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.12.2006 - 8 K 2759/06
    Denn hiernach ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass sowohl die zielgleiche wie auch die zieldifferente integrative Erziehung und Unterrichtung unter dem Vorbehalt des organisatorisch, personell und von den sächlichen Voraussetzungen her Möglichen steht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.10.1997, BVerfGE 96, 288, 305).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.12.2006 - 8 K 2759/06
    Von daher besteht in Ansehung des Merkmals der "Angemessenheit" sogar eine Bindung des Sozialhilfeträgers bezüglich der Würdigung, dass die dem Behinderten zugewiesene Schule bzw. Schulart dessen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2005, DVBl. 2005, 1327 = NDV-RD 2005, 94).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 9 S 2268/02

    Integration Behinderter in allgemeine Schule - Integrationshelfer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.12.2006 - 8 K 2759/06
    Nichts anderes gilt für den Jugendhilfeträger in Ansehung der sich auf der Grundlage des § 35 a SGB VIII ergebenden Hilfeansprüche (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 14.01.2003 - 9 S 2268/02 -, FEVS 54, 218 = ZFSH/SGB 2003, 348; VG Karlsruhe, Beschl.v. 19.01.2006 - 8 K 2416/05 -, Vensa).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97

    Sozialhilfe - zum Anspruch auf Kostenübernahme für eine sonderpädagogische

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.12.2006 - 8 K 2759/06
    Hinzu kommt Folgendes: Angesichts der besonderen Förderungsmöglichkeiten und hiermit zusammenhängenden besonderen personellen und sachlichen Gegebenheiten der Sonderschulen dürfte ferner der Grundsatz eingreifen, dass die Deckung des pädagogischen und integrativen Bedarfs seelisch oder auch ansonsten behinderter Kinder, soweit dies im Schulbetrieb selbst geschieht, ausschließlich von der Sonderschule vorzunehmen ist und es folglich nicht Sache des Jugendhilfeträgers sein kann, hierauf gerichtete Kosten zu tragen (vgl. dazu: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 48, 228; VG Karlsruhe, Beschl. v. 16.10.2003 - 5 K 2700/03 -).
  • VG Karlsruhe, 16.10.2003 - 5 K 2700/03

    Jugendhilfe; Sonderschule; autistischer Schüler; Schulbegleiter;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.12.2006 - 8 K 2759/06
    Hinzu kommt Folgendes: Angesichts der besonderen Förderungsmöglichkeiten und hiermit zusammenhängenden besonderen personellen und sachlichen Gegebenheiten der Sonderschulen dürfte ferner der Grundsatz eingreifen, dass die Deckung des pädagogischen und integrativen Bedarfs seelisch oder auch ansonsten behinderter Kinder, soweit dies im Schulbetrieb selbst geschieht, ausschließlich von der Sonderschule vorzunehmen ist und es folglich nicht Sache des Jugendhilfeträgers sein kann, hierauf gerichtete Kosten zu tragen (vgl. dazu: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 48, 228; VG Karlsruhe, Beschl. v. 16.10.2003 - 5 K 2700/03 -).
  • VG Karlsruhe, 19.01.2006 - 8 K 2416/05

    Behinderter; angemessene Schulbildung; Integrationshelfer; Regelschule;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.12.2006 - 8 K 2759/06
    Nichts anderes gilt für den Jugendhilfeträger in Ansehung der sich auf der Grundlage des § 35 a SGB VIII ergebenden Hilfeansprüche (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 14.01.2003 - 9 S 2268/02 -, FEVS 54, 218 = ZFSH/SGB 2003, 348; VG Karlsruhe, Beschl.v. 19.01.2006 - 8 K 2416/05 -, Vensa).
  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2145/14

    Leistungen der Jugendhilfe in Form der Schulbegleitung

    Aus diesem Grund wurde auch von Gerichten, die der Auffassung des Bundessozialgerichts folgen und den Kernbereich pädagogischer Tätigkeit grundsätzlich nach sozialhilferechtlichen Kriterien bestimmen, dieser Kernbereich bisweilen an Sonderschulen weiter gezogen als an Regelschulen und insoweit überzeugend entschieden, dass die Deckung des sonderpädagogischen Bedarfs von Sonderschülern dort in der Regel vollständig dem Kernbereich pädagogischer Arbeit zurechnen und ein Integrationshelfer an Sonderschulen daher regelmäßig lediglich zur Deckung eines möglichen zusätzlichen behinderungsbedingten Eingliederungsbedarfs denkbar sei, während dies in Regelschulen, deren Angebot und Personalausstattung auf die speziellen Bedürfnisse behinderter Kinder nicht gleichermaßen zugeschnitten ist, nicht der Fall sei (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 1998, 228; OVG Bremen, Beschluss vom 10.12.1998 - 2 BB 421/98 -, FEVS 51, 182; LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B -, juris; SG Karlsruhe, Urteil vom 22.07.2011 - S 1 SO 4882/09 -, juris; SG Trier, Urteil vom 15.04.2014 - S 6 SO 66/11 -, juris; SG Rostock, Beschluss vom 28.10.2013 - S 8 SO 80/13 ER -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2006 - 8 K 2759/06 -, juris; Kepert/Pattar, Diskussionspapier Nr. 2014-03, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl).
  • VG Sigmaringen, 16.03.2007 - 4 K 257/07

    Die Umsetzung in eine andere Schulklasse ist kein Verwaltungsakt

    Die partnerschaftliche pädagogische Zusammenarbeit von Außenklasse und Partnerklasse ändert hieran nichts (vgl. dazu auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2006 - 8 K 2759/06 - Juris).
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